Donnerstag, 18. Mai 2017

Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH Leipzig Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 - Ergänzt am 25.04.2014

Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011


BILANZ



AKTIVA
Euro
Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen

668.294,81

672.913,26
II. Finanzanlagen

1.181.683,17

1.181.683,17
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.516.845,42

3.406.307,94
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.367,94

17.734,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.572,98

4.884,16
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
2.812.585,70
2.310.227,06
Summe Aktiva

8.187.350,02

7.593.749,79


PASSIVA
Euro
Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
50.000,00
50.000,00
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
-2.360.227,06
-1.788.648,16
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-502.358,64

-571.578,90
IV. Nicht gedeckter Fehlbetrag
2.812.585,70
2.310.227,06
B. Rückstellungen

9.807,00

20.899,89
C. Verbindlichkeiten

8.177.543,02

7.572.849,90
Summe Passiva

8.187.350,02

7.593.749,79

ANHANG

1.
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH ist unter Beachtung der
allgemeinen Vorschriften der §§ 242 - 256 ff. HGB sowie der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB in Euro aufgestellt.
Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 288 HGB gelten, wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften wurden beachtet.
1.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Im Einzelnen erfolgen Bilanzierung und Bewertung zu folgenden Grundsätzen:
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach den steuerrechtlichen Grundsätzen unter Anwendung der Nutzungsdauer nach den steuerlichen AfA-Tabellen ermittelt. Sämtliche Vermögens-gegenstände werden linear abgeschrieben. Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.
Die Finanzanlagen sind mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet.
Die Gegenstände des Vorratsvermögens sind mit den Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt und stimmen mit den Bankauszügen zum Bilanzstichtag überein.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach den Grundsätzen vernünftiger kauf-männischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden zu Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresab-schlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und Wert-berichtigungen Rechnung getragen.
1.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Sachanlagen
Bei den Sachanlagen gab es im Geschäftsjahr keine Zu- und Abgänge. Die Abschrei-bungen der Sachanlagen erfolgten linear.
Finanzanlagen
Bei den Finanzanlagen gab es im Geschäftsjahr keine Zu- und Abgänge und keine Abschreibungen.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegenüber Gesellschaften, an denen die Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH beteiligt ist, bestehen in Höhe von EUR 3.216.327,84. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von EUR 4.464,78. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr betragen EUR 361.627,68.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Ausgaben betreffen Versicherungsleistungen.
Rückstellungen
Die ausgewiesenen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie Abschluss und Prüfung.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen EUR 133.573,25. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 7.114.099,71. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
1.
IV. Sonstige Angaben
Mit Datum vom 01.03.2011 gab die Floreijn Germany Fund III B.V. als Mehrheitsgesell-schafterin der Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH eine Rangrücktrittserklärung auf ihre Forderungen gegen die Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH in Höhe von EUR 4.950.000,00 ab. Diese Rangrücktrittserklärung dient der Abwendung einer eigenen bilanziellen Überschuldung im Sinne von § 19 Insolvenzordnung.
Die Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH ist von der Verpflichtung , einen Konzern-abschluss aufzustellen, gemäß § 293 HGB befreit und stellt auch keinen solchen auf.
Die Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der Floreijn Germany Fund III B.V., Eindhoven/Niederlande sowie in den Konzernabschluss der Floreijn Capital Group B.V., Best/Niederlande einbezogen.
Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Johannes H.R.M. van den Akker, Eindhoven/Niederlande. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leipzig, den 29. Mai 2013
Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH
Geschäftsführung
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

Jürgen Kutz

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