Dienstag, 16. Mai 2017

CG Deutsche Wohnen GmbH Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ




AKTIVA
Euro
Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro
Vorjahr
Euro
A. Umlaufvermögen
I. Vorräte
62.466.216,84
18.590.495,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
7.364.389,30
3.852.139,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
712.754,21
0,00
B. Rechnungsabgrenzungsposten
194.960,49
244.505,20
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
1.054.174,79
13.428,04
Summe Aktiva
71.792.495,63
22.700.567,70


PASSIVA
Euro
Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
25.000,00
25.000,00
II. Verlustvortrag
-38.428,04
-109.346,09
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
-1.040.746,75
70.918,05
IV. Nicht gedeckter Fehlbetrag
1.054.174,79
13.428,04
B. Rückstellungen
201.505,53
76.045,85
C. Verbindlichkeiten
71.527.669,92
22.624.521,85
D. Rechnungsabgrenzungsposten
63.320,18
0,00
Summe Passiva
71.792.495,63
22.700.567,70

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapital‑gesellschaft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die ergänzenden Bestimmungen des GmbHG wurden beachtet.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 HGB und § 276 Satz 1 HGB eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz und der Gewinn‑ und Verlustrechnung wurden nicht in Anspruch genommen.
Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a und 288 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen. Auf die Erleichterungen gemäß § 276 Satz 2 HGB wurde verzichtet.
Die Gewinn‑ und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der Fortführung des Unternehmens gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen, da aus stillen Reserven aus zukünftigen Projektgewinnen ausreichend Finanzkraft für die Bedienung der kurz‑ und mittelfristigen Verbindlichkeiten zur Verfügung steht. Darüber hinaus liegt keine bilanzielle Überschuldung aufgrund der erklärten Rangrücktritte von verschiedenen Gläubigern vor.
Zum 1. Oktober 2014 ist die Sama‑Riga GmbH & Co. KG auf die CG Deutsche Wohnen GmbH, Berlin, angewachsen. Die CG Deutsche Wohnen GmbH hat alle Vermögens‑ und Schuldposten der Sama‑Riga GmbH & Co. KG ab diesem Zeitpunkt übernommen, so dass eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen eingeschränkt ist.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
II. Bilanzierungs‑ und Bewertungsgrundsätze
Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs‑ und Herstellungskosten bewertet. Zinsen für das zur Finanzierung der Herstellung der aktivierten Vermögensgegenstände verwendete Fremdkapital wurden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, anteilig bei den Herstellungskosten der einzelnen Vermögensgegenstände angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftigen kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn‑ und Verlustrechnung
Sämtliche Forderungen sind kurzfristig.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2014 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn
Christoph Gröner, Berlin.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Berlin, den 28. August 2015
gez. Christoph Gröner
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.08.2015

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