Lea Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs-KG
Pullach i. Isartal
Befreiung gem. § 264 b HGB
Die EDEKA Südwest eG, Offenburg, hat die Befreiung der Gesellschaft gem. § 264 b HGB im Anhang des von ihr aufgestellten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 angegeben. Der Konzernabschluss der EDEKA Südwest eG für das Geschäftsjahr 2010 ist beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht worden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es bei einer Befreiung nach § 264 b HGB keines Gesellschafterbeschlusses bedarf, wie er für die Befreiung einer Kapitalgesellschaft nach § 264 III Nr. 1 HGB vorgesehen ist.
Pullach, im Januar 2012
Lea Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs-KG
vertreten durch
Lea Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
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Die Geschäftsführung
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